FAQ

Häufige Fragen zu Ablauf, Kosten und Rahmenbedingungen

Häufige Fragen

Wie läuft ein Erstgespräch ab?

Im Erstgespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihr Anliegen und klären gemeinsam, welches Angebot für Sie passend sein könnte.

Wie oft finden Termine normalerweise statt?

Zu Beginn finden Termine häufig wöchentlich statt. Im Verlauf kann der Abstand je nach Anliegen und gemeinsamer Einschätzung angepasst werden.

Ist das, was ich in der Therapie erzähle, vertraulich?

Ja. Psychotherapie unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, damit ein geschützter und vertrauensvoller Rahmen möglich ist.

Kann ich auch nur für ein Erstgespräch Kontakt aufnehmen?

Ja, selbstverständlich. Ein Erstgespräch dient auch dazu, in Ruhe herauszufinden, ob das Angebot für Sie stimmig ist.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Die Verfügbarkeit hängt von den aktuellen Kapazitäten ab. Gerne informiere ich Sie bei Ihrer Anfrage über freie Termine und mögliche Zeiträume.

Was sind die Kosten einer Behandlung?

Eine Einheit beträgt 50 Minuten und wird mit 120 € in Rechnung gestellt. Paartherapie kostet 180 € für 75 Minuten. Paartherapie kostet 215 € für 90 Minuten.

Wird ein Krankenschein benötigt?

Ich benötige keinen Krankenschein. Wenn Sie einen Kostenzuschuss erhalten möchten, ist ein Krankenschein für Ihre Versicherung notwendig.

Wie lange dauert ein Termin?

Eine Einheit dauert 50 Minuten. Paartherapie ist ab 75 Minuten möglich, 90 Minuten werden empfohlen. Familientherapie ist ab 75 Minuten möglich, 90 Minuten werden empfohlen.

Gibt es eine Absageregelung?

Ja. Vereinbarte Termine können 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Da der Platz für Sie reserviert ist, wird bei einer späteren Absage das vereinbarte Honorar in Rechnung gestellt.

Kann ich mich auch melden, wenn ich noch unsicher bin?

Ja, natürlich. Ein erster Kontakt kann auch einfach dazu dienen, offene Fragen zu klären und gemeinsam zu schauen, ob das Angebot für Sie passend ist.

Teilkostenrefundierung bei Psychotherapie

Wie funktioniert es?

Die Teilkostenrefundierung läuft ähnlich dem sogenannten Wahlarztsystem.

Nach der Bezahlung können Sie die Honorarnote bei Ihrer Sozialversicherung einreichen, die Ihnen einen Teil der Kosten rückerstattet. Sofern Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie eventuell die Rechnung auch noch zusätzlich dort einreichen.

Voraussetzungen

Für die Teilkostenrefundierung benötigen Sie eine Überweisung und eine Diagnosestellung.

Höhe der Rückerstattung

Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Versicherung unterschiedlich.

Vollfinanzierte Psychotherapie

In Oberösterreich gibt es ein Kontingent für eine vollfinanzierte Psychotherapie über die Clearingstelle.

Die vollfinanzierte Psychotherapie hat oftmals eine Wartezeit auf einen Therapieplatz und keine freie Therapeut*innenwahl.

Haben Sie Interesse an dieser Möglichkeit, müssen Sie sich direkt mit der Clearingstelle in Verbindung setzen.

Noch Fragen offen?

Ich informiere Sie gerne persönlich über Ablauf, Kosten und passende nächste Schritte.

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