Wie funktioniert es?
Die Teilkostenrefundierung läuft ähnlich dem sogenannten Wahlarztsystem.
Nach der Bezahlung können Sie die Honorarnote bei Ihrer Sozialversicherung einreichen, die Ihnen einen Teil der Kosten rückerstattet. Sofern Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie eventuell die Rechnung auch noch zusätzlich dort einreichen.