Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Die Bedürfnisse der Kinder verstehen und als Eltern gemeinsam Verantwortung übernehmen

Eine Trennung oder Scheidung verändert das Familienleben. Die Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG widmet sich den Bedürfnissen minderjähriger Kinder im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Scheidung.

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Sie Ihre Kinder in dieser Situation unterstützen können. Gemeinsam schauen wir auf die Perspektive der Kinder und darauf, was ihnen Orientierung und Sicherheit geben kann.

In einem wertschätzenden Rahmen ist Raum für Ihre Fragen und Anliegen als Eltern. Wir besprechen, wie Sie trotz der Trennung gemeinsam Verantwortung für Ihre Kinder übernehmen können.

Informationen zur Elternberatung beim Bundeskanzleramt

Naturmotiv als Symbol für Orientierung und Begleitung in der Elternberatung

Worum es in der Elternberatung geht

Bedürfnisse der Kinder

Die Perspektive der Kinder wahrnehmen und ihre Bedürfnisse in einer Zeit der Veränderung verstehen.

Gemeinsame Elternverantwortung

Als Eltern im Gespräch bleiben und gemeinsam überlegen, wie die Kinder gut begleitet werden können.

Orientierung im Alltag

Fragen zur veränderten Familiensituation besprechen und Möglichkeiten für einen verlässlichen Alltag finden.

Gemeinsam Orientierung finden

Auch wenn sich Ihre Beziehung als Paar verändert, bleiben Sie gemeinsam Eltern. Die Beratung bietet Raum, den Blick auf die Kinder zu richten und Möglichkeiten für einen respektvollen Umgang miteinander zu besprechen.

Möchten Sie eine Elternberatung vereinbaren?

Ich informiere Sie gerne über Ablauf, Rahmenbedingungen und mögliche erste Schritte.

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